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VGH München: Einreise- und Aufenthaltsverbot, Abschiebungsandrohung ohne Zielstaatsbestimmung, Rückführungsrichtlinie, Opt-out betreffend den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie, Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie bei Rücknahme und gleichzeitigem Neuerlass der Abschiebungsandrohung nach der Opt-out-Erklärung
Beschluss vom 27.05.2025 – 10 ZB 25.793